Beschluss vom Amtsgericht Siegen - 33 XVII D 586

Tenor

wird die für die Betroffene geführte Betreuung aufrechterhalten mit folgender Maßgabe:

Der Aufgabenkreis der Betreuerin A wird eingeschränkt und umfasst jetzt noch:

Zustimmung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen

Der Aufgabenkreis der Betreuerin B wird eingeschränkt und umfasst jetzt noch:

Zustimmung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen

Die beiden Betreuerinnen können in dem ihnen übertragenen Aufgabenkreis allein handeln.

Das Gericht wird spätestens bis zum 15.07.2017 erneut prüfen, ob die Hilfe durch Betreuung weiter erforderlich ist.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.


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