Beschluss vom Amtsgericht Siegen - 318 E - 1.28/13

Tenor

wird auf Antrag des Antragsgegners vom 29.7.2011 das Ordnungsgeld unter Abänderung des Bescheides des Schiedsmanns E vom 9.7.2011 auf 40 € festgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Auslagen des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen