Urteil vom Amtsgericht Siegen - 401 Ds - 33 Js 163/14 - 155/14

Tenor

Die Angeklagte wird wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10 € verurteilt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: § 21 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 StVG.


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