Beschluss vom Amtsgericht Siegen - 4 III 29/23

Tenor

In der Personenstandssache

pp.

hat das Amtsgericht Siegen am 28.09.2023 durch den Richter U. beschlossen:

Die Beteiligte zu 1) wird angewiesen, die am 29.06.2023 beantragte Geburt mit dem Vornamen des Kindes N.-B. zu beurkunden.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 5000,00 Euro festgesetzt.

Dieser Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam.


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