Urteil vom Amtsgericht Soest - 9 C 248/02

Tenor

hat das Amtsgericht Soest

auf die mündlichen Verhandlung vom 25. September 1992

durch den Richter am Amtsgericht

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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