Urteil vom Amtsgericht Solingen - 10 C 114/92

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 404,18 DM (i. B.: Vierhundertvier 18/100 Deutsche Mark) nebst 8 % Zinsen seit dem 17.06.1991 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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