Beschluss vom Amtsgericht Solingen - 16 F 994/92

Tenor

wird dem Ehemann (= Antragsteller des Scheidungsverfahrens) aufgegeben, der Ehefrau (= Antragsgegnerin des Scheidungsverfahrens) ab monatlich insgesamt DM Unterhalt zu zahlen – fällig im voraus bis zum 5. jeden Fälligkeitsmonats und abzüglich schon erbrachter Unterhaltszahlungen.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.