Beschluss vom Amtsgericht Solingen - 33 F 153/97

Tenor

In Abänderung der einstweiligen Anordnung vom 14.11.1994 wird auf die mündliche Verhandlung vom 10.11.1997 hin dem Antragsgegner aufgegeben, der Antragstelle-rin ab 15.02.1997 monatlich 3500 DM Trennungsunterhalt zu zahlen, fällig im voraus bis zum 15. jeden Fälligkeitsmonats.

Der weitergehende Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.


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