Beschluss vom Amtsgericht Solingen - 33 F 59/97

Tenor

In Abänderung der einstweiligen Anordnung vom 08.01.1997 wird dem An-tragsgegner aufgegeben, ab Februar 1998 an die Antragstellerin monatlich nur noch 1040,-- DM Elementarunterhalt sowie 244,63 DM Krankenvorsorgeunter-halt zu zahlen.


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