Beschluss vom Amtsgericht Solingen - 18 II 45/99 WEG

Tenor

Der Antrag der Beteiligten zu 1., ihre Abwahl durch die Eigen-tümerversammlung vom für ungültig zu erklären, wird zurück-gewiesen.

Die Gerichtskosten trägt die Beteiligte zu 1.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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