Urteil vom Amtsgericht Solingen - 10 C 232/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in dieser Höhe Sicherheit leistet


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