Urteil vom Amtsgericht Solingen - 10 C 233/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, seine Negativbewertung der Klägerin mit dem Wortlaut

„Negativ!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Käufer

Negativ!!!!!!!!!!Goodbye goodbye2004goodbye“

zurückzunehmen und deren Entfernung aus dem Bewer-tungssystem bei eBay zu beantragen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Eine Berufung wird nicht zugelassen.


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