Urteil vom Amtsgericht Solingen - 14 C 65/07

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, gegenüber der Stadt - Bauaufsichtsbehörde – die öffentlich-rechtliche Verpflich-tung zu übernehmen, auf ihrem Grundstück Gemarkung , Flur, Flurstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsge-richts von , Blatt , die in dem dem Urteil beigefügten Lage-plan grün eingezeichnete Fläche von baulichen Anlagen und sonstigen Hindernissen freizuhalten und auf dieser Fläche die Zufahrt bzw. den Zugang zum Flurstück des Klägers, Flur , Flurstück zu gestatten (Geh- und Fahr-recht).

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten aufer-legt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € vorläufig vollstreckbar.


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