Urteil vom Amtsgericht Solingen - 11 C 236/05

Tenor

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Klä-ger Jahreszinsen in Höhe von Prozentpunkten über dem jeweili-gen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches aus € für die Zeit vom bis zum zu zahlen.

2. Nur zur Klarstellung wird ausgeführt, dass die Parteien den Rechtsstreit im übrigen übereinstimmend für in der Hauptsache er-ledigt erklärt haben.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner.

4. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung des Klägers aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von elf Zehnteln des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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