Urteil vom Amtsgericht Solingen - 15a C 21/08

Tenor

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Woh-nungseigentümerversammlung vom 29. April 2008 zu den Tagesordnungs-punkten

a. 4 Beschlußantrag Nr. 2;

b. 5 und

c. 6

werden für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von EUR vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf EUR festgesetzt.


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