Urteil vom Amtsgericht Solingen - 12 C 265/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € - Euro – nebst Zinsen in Höhe von Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab dem zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und die durch die Streithilfe entstandenen Kosten.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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