Urteil vom Amtsgericht Solingen - 22 Ds 290/08

Tenor

Die Angeklagten sind der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig, §§ 223 I, 224 I Ziff. 4, 25 II StGB, 1, 3 JGG.

Von Jugendstrafe wird abgesehen. Die Angeklagten werden verwarnt.

Ihnen wird aufgegeben, jeweils

80 Sozialstunden nach Weisung des Jugendamtes

zu leisten.

Kosten und Auslagen bleiben außer Ansatz.


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