Urteil vom Amtsgericht Solingen - 10 C 489/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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