Urteil vom Amtsgericht Solingen - 13 C 70/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 179,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 57 %, die Beklagte zu 43 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.


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