Urteil vom Amtsgericht Solingen - 12 C 638/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 77,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.09.2012 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70% und die Beklagte zu 30%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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