Urteil vom Amtsgericht Solingen - 13 C 118/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.690,00 EUR (i. W.: zweitausendsechshundertneunzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2013 zu zahlen.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 334,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.06.2014 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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