Urteil vom Amtsgericht Solingen - 12 C 34/15

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 1.888,63 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 116,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache in Bezug auf die Nachzahlung der Nebenkostenvorauszahlung für den Abrechnungszeitraum 2014 erledigt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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