Beschluss vom Amtsgericht Solingen - 6 K 64/15

Tenor

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher der Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von EUR

unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

  • 1. Das im Grundbuch eingetragene Recht Abt. II/Nr 5 bleibt bestehen.

  • 2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von EUR) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.

  • 3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen der Ersteherin zur Last.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.


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