Urteil vom Amtsgericht Steinfurt - 21 C 979/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 226,10 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.08.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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