Urteil vom Amtsgericht Unna - 16 C 793/03

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 260,40 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 73; die Beklagte zu 27 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; jede Partei kann die Vollstreckung durch die jeweils andere abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet wird.


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