Beschluss vom Amtsgericht Unna - 7 XVII 339/11

Tenor

Wird die für die Betroffene geführte Betreuung aufrechterhalten mit folgender Maßgabe:

Der Aufgabenkreis des Betreuers X wird erweitert und umfasst: Vermögensangelegenheiten und Vertretung vor Behörden, Gerichten und Sozialversicherungsträgern und Widerruf der durch den Notar X am19.07.2004 beurkundeten Vorsorgevollmacht betreffend die Aufgabenkreise "Vermögensangelegenheiten und Vertretung vor Behörden, Gerichten und Sozialversicherungsträgern".

Die Betreuung durch X wird aufgehoben.

Das Gericht wird spätestens bis zum 23.01.2017 erneut prüfen, ob die Hilfe durch Betreuung weiter erforderlich ist.


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