Beschluss vom Amtsgericht Velbert - 20 OWi 68/12

Tenor

Gegen den Betroffenen wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen  eine Geldbuße in Höhe von 35,00 EUR festgesetzt, da er es unterlassen hat, ein Gewerbe nach dessen Aufgabe rechtzeitig abzumelden.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt dieser selbst.


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