Urteil vom Amtsgericht Viersen - 3 C 66/99

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8500,00 DM

nebst 4 % Zinsen seit dem 2. März 1999 zu zahlen.

Der Kläger trägt die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Krefeld entstandenen Mehrkosten; im übrigen trägt der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gelassen, die Sicherheitsleistung durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Bank oder Sparkasse zu erbringen.


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