Urteil vom Amtsgericht Viersen - 2 C 231/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 291,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, höchstens jedoch 9,26 % Zinsen seit dem 16. Juli 2001 sowie 9,-- EUR vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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