Teil-Versäumnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Viersen - 32 C 102/04

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) 217,75 € und an den

Kläger zu 3) 352,01 € zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Beklagte und die Klägerin zu 1) zur Hälfte. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 2) und 3) voll, die Klägerin 1) die des Beklagten zur Hälfte. Im übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist für die Parteien jeweils vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 1) kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.