Urteil vom Amtsgericht Viersen - 32 C 194/10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 555,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2010 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 93,42 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2010 an die Klägerin zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 24 %, der Beklagte trägt 76 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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