Urteil vom Amtsgericht Viersen - 33 C 231/11

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 426,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Widerklage wird abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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