Urteil vom Amtsgericht Viersen - 2 C 446/11

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 557,62 EUR nebst Zinsen in        Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz seit dem 23.07.2011 zu zahlen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 35 %, die Beklagte 65%.

3. Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des für den Vollstreckenden  aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweils Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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