Urteil vom Amtsgericht Viersen - 32 C 12/15

Tenor

In dem Rechtsstreit

Klägers,

Prozessbevollmächtigte:

g e g e n

Beklagte,

hat das Amtsgericht Viersen im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 10.04.2015 durch

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41,44 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.10.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 58,61 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.02.2015 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.