Beschluss vom Amtsgericht Warendorf - 9 F 414/02

Tenor

Der Antragstellerin wird für die Dauer des Getrenntlebens der Parteien die Wohnung U3weg 10, 00000 X6, zur alleinigen Benutzung zugewiesen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens werden zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner hälftig geteilt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Frau Rechtsan-wältin X1 aus U1 zu den Bedingungen einer gerichtsortsansässigen Rechtsanwältin bewilligt.


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