Urteil vom Amtsgericht Warendorf - 5 C 637/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Beklagte nicht Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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