Urteil vom Amtsgericht Warendorf - 9 F 649/05

Tenor

I.

Die am 20.06.2002 vor dem Heiratsbeamten Richter T, K-Gericht des südlichen Vororts C geschlossene Ehe der Parteien wird aufgehoben.

II.

Der Versorgungsausgleich wird ausgeschlossen.

III.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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