Urteil vom Amtsgericht Warendorf - 5 C 952/12

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.658,60 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 2.220,49 Euro seit dem 01.08.2012 sowie von weiteren 1.438,11 Euro seit dem 16.01.2013.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten zu 9/10 und der Klägerin zu 1/10 auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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