Urteil vom Amtsgericht Warstein - 3 C 161/12

Tenor

hat das Amtsgericht Warstein

auf die mündliche Verhandlung vom 19.09.2012

durch den

für Recht erkannt:

1. Das Teilversäumnisurteil des Amtsgerichts Warstein vom 26.07.2012 wird aufgehoben.

2. Die Klage wird abgewiesen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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