Beschluss vom Amtsgericht Wesel - 16 VI 403/12

Tenor

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragstellerin Gerhard und Christa E Stiftung erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.


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