Urteil vom Amtsgericht Wesel - 5 C 56/13

Tenor

1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 641,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.01.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten der Beweisaufnahme werden dem Beklagten auferlegt. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 38% und der Beklagte 62%.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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