Urteil vom Amtsgericht Wetter - 8 C 197/04

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 24.02.1994, Geschäfts-Nr.: 93-2762439-0-5 bleibt aufrecht erhalten, soweit der Beklagten eine Zahlung an den Kläger in Höhe von 470,00 DM nebst 9 % Zinsen seit dem 02.12.1993 sowie 20,00 DM vorgerichtlicher Kosten aufgegeben wurde.

Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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