Urteil vom Amtsgericht Wetter - 8 C 267/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, das Einfamilienhaus H 33 in IIIIIII X, bestehend aus fünf Zimmern, Küche, zwei Dielen, zwei Badezimmer, Terrasse, Bodenraum, Abstellraum und Gartengrundstück zu räumen und geräumt an den Kläger heraus zu geben sowie an den Kläger 1.966,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, bzgl. der Verurteilung zur Zahlung nur gegen Sicherheitsleistung des Klägers in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 

Die Beklagte darf die Vollstreckung aus dem Räumungsausspruch durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.680,00 € abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung des Räumungsausspruches Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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