Urteil vom Amtsgericht Wetter - 9 C 60/10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.934,92 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.11.2009 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Klageforderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung begründet ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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