Urteil vom Amtsgericht Wetter - 9 C 292/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.068,67 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.


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