Beschluss vom Amtsgericht Wetter - 5 F 398/17

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin einen Betrag in Höhe von 4264,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.12.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

der Verfahrenswert wird auf 4264,00 € festgesetzt.


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