Urteil vom Amtsgericht Witten - 10 F 108/85

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, der Antrag-stellerin vom 1. Februar bis 31. Juli 1985 eine monatliche Unterhaltsrente von 1.500,-- DM zu zahlen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu ¾ der Antragsgegner, zu ¼ die Antragstellerin.


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