Urteil vom Amtsgericht Witten - 3 C 375/02

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an die Klägerin 3,42 Euro nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.06.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheits-leistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, so-fern nicht die betreibende Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet


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