Urteil vom Amtsgericht Witten - 15 C 284/02

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2735,78 € nebst 5 % Zinsen in über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2002 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 19 % und der Beklagte 81 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten wegen eines Teils der Kosten gleichfalls durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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