Urteil vom Amtsgericht Witten - 2 C 437/06

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 170,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.04.2006 zu zahlen sowie Zinsen in gleicher Höhe aus weiteren 125,60 Euro für die Zeit vom 25.04.2006 bis zum 02.05.2006.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.


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